Downloads zur Ausbildung


Betriebe, die ausbilden oder ausbilden wollen, Auszubildende und die, die es mal werden wollen,  finden hier gesammelt alle wesentliche Informationen rund um die Ausbildung im Hamburger Tischlerhandwerk. 

Das Ausbildungsprofil enthält die wesentlichen Strukturmerkmale der Ausbildung und beschreibt übersichtlich und in knappen Worten die unterschiedlichen Arbeitsgebiete, in denen sich die Auszubildenden qualifiziert haben. Das Ausbildungsprofil kann dem Gesellenbrief als Anlage beigefügt werden. Werden später erworbene Weiterbildungszertifikate und Arbeitsnachweise hinzugefügt, ergibt sich ein transparentes Bild über die wesentlichen Tätigkeits- und Aufgabenbereiche.

Offiziell lautet die Berufsbezeichnung "Tischler/Tischlerin", jedoch wird je nach Region oder Bundesland die Berufsbezeichnung "Schreiner/Schreinerin" verwendet. Eine klare räumliche Abgrenzung existiert nicht. Häufig erkennt man es schon an der Domain-Adresse der Internetseiten, ob in der Region die Bezeichnung Tischler oder Schreiner üblich ist.

Die folgenden Ausbildungsprofile wurden während der Neuordnung der Berufsausbildung im Tischler- und Schreinerhandwerk von Sachverständigen erarbeitet und zusammen mit der Ausbildungsverordnung veröffentlicht.


Die Ausbildungsordnung ist die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene offizielle Grundlage für die Ausbildung. Sie regelt unter anderem den Ablauf, zum Beispiel wann die Zwischen- und Gesellenprüfung stattfindet, oder aus welchen Bereichen die Prüfungsaufgaben abgeleitet werden sollen. Darüber hinaus findet man hier auch alle Inhalte, welche im Rahmen der Ausbildung gelernt werden müssen.

Der Erlass von Ausbildungsordnungen im Handwerk ist nach § 25 Abs. 1 Handwerksordnung geregelt. Ausbildungsordnungen sind als Rechtsverordnung allgemein verbindlich, was bedeutet, dass eine Ausbildung zum Tischler/zur Tischlerin bundesweit nur nach den Vorgaben der Verordnung erfolgen darf. Ausbildungsordnungen richten sich an alle an der Berufsausbildung Beteiligten, insbesondere an den Ausbilder, den Lehrling und die zuständige Stelle (Handwerkskammer).

Die Ausbildungsordnung und der Rahmenlehrplan der Berufsschule sollten im Hinblick auf die Ausbildungsinhalte und den Zeitpunkt ihrer Vermittlung in Betrieb und Berufsschule aufeinander abgestimmt sein.

gültig seit 1. August 2006


Ein Ausbildungsrahmenplan nennt die genauen (fachlichen und allgemeinen) Inhalte der Ausbildung. Er enthält sogenannte "Ausbildungsberufsbildpositionen". Diese beschreiben bestimmte Bereiche/Themen der Ausbildung. Da einige dieser Ausbildungsberufsbildpositionen (Spalte 2) über zwei oder drei Lehrjahre verteilt sind (im Schwierigkeitsgrad steigend), finden sich diese in mehreren Ausbildungsjahren wieder. Deutlich wird dies zum Beispiel bei der Position "Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen, Grundlagen der Formgebung".

In einigen Bundesländern findet das erste Ausbildungsjahr als Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder an einer Berufsfachschule (BFS) statt. Diese schulische Ausbildung beinhaltet neben dem Theorieunterricht auch Praxisteile. Ein Ausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsbetrieb besteht während dieser schulischen Ausbildung nicht. Um eine möglichst frühzeitige Anbindung an einen Ausbildungsbetrieb zu erreichen, sind Betriebspraktika vorgesehen. In Absprache mit einem Ausbildungsbetrieb kann unter Umständen ein Vorvertrag abgeschlossen werden. Die Inhalte des ersten Lehrjahres sind identisch, wir haben sie zur Klarheit rot gekennzeichnet.

Ausbildungsbetriebe können den Ausbildungsrahmenplan zu ihrem "Betrieblichen Ausbildungsplan" machen. Gemäß Ausbildungsordnung kann der Ausbildungsbetrieb aber auch einen eigenen Ausbildungsplan (mit betrieblich angepassten Inhalten) erstellen.

gültig seit 1. August 2006


Ansprechpartnerin

Andrea Kulikowski
Berufsbildung

T.   +49 (0)40 / 66 86 54-15
F.   +49 (0)40 / 66 86 54 - 86
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