Arbeits- und Gesundheitsschutz


Arbeitgebebende sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Sie müssen Arbeitsplätze, Arbeitsstätten, Maschinen, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten sowie den gesamten Betrieb so organisieren, dass Beschäftigte gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

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Die Anforderungen sind allerdings komplex und verlangen vor allem klein- und mittelständischen Betrieben eine Menge ab. Um mit der Fülle von Aufgaben und Pflichten zurecht zu kommen, steht Ihnen der Fachverband mit Rat und Tat zur Seite. Typische Beratungsthemen sind:

  • Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutzbehörde – Vorbereitung auf Betriebsstättenbegehung und Begleitung des Termins; Unterstützung bei Konflikten
  • Unternehmerschulungen –Organisation von Motivations- und Schulungsangeboten gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2
  • Arbeitsschutzdokumentation – Hilfestellung bei Aufbau und Aktualisierung
  • Brand- und Explosionsschutz – Lagerung und Umgang mit Gefahrenstoffen; Sicherer Betrieb von Absaugung und Lackiereinrichtungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge – Bedarfsermittlung und Unterstützung bei der Organisation von betriebsärztlichen Leistungen

Bedenken Sie: Fehlzeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für die Unternehmen. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall von Beschäftigten empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Deshalb liegt es naturgemäß im unternehmerischen Interesse, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Ansprechpartner

Udo Zank
Technischer Betriebsberater

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages                                                                                              

T.   +49 (0)40 / 66 86 54-14
F.   +49 (0)40 / 66 86 54-86
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Markus Dresbach
Technischer Betriebsberater

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages                                                                                                 

T.   +49 (0)40 / 66 86 54-17
F.   +49 (0)40 / 66 86 54-86
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